Die Big 5 der Auto-Dokumente (TL;DR)
- 1 Zulassungsbescheinigung Teil II (Brief): Das allerwichtigste Dokument, das dich auf der Zulassungsstelle zum rechtmäßigen Besitzer macht. Ist er "noch auf der Bank", kaufst du effektiv nichts!
- 2 Zulassungsbescheinigung Teil I (Schein): Das grüne Dokument muss vom Verkäufer (wenn das Auto noch angemeldet ist) mitgeführt und entwertet/übergeben werden.
- 3 Schriftlicher HU/AU Originalbericht (TÜV): Der Stempel im Kennzeichen/Fahrzeugschein reicht dem Schaltert-Mitarbeiter im Amt nicht aus! OHNE den Prüfbericht im dicken DIN-A4 Format darf der Wagen nicht auf deinen Namen überschrieben werden!
- 4 COC-Papier (EG-Übereinstimmungsbescheinigung): Das weiße Datenblatt des Herstellers ist Pflicht beim Export des Wagens innerhalb der EU und elementar für die Identifikation aller legalen Reifengrößen.
Der Autokauf als bürokratisches Minenfeld
Probefahrt bestanden, Spaltmaße kontrolliert, Motor läuft sauber im Leerlauf. Wenn man sich auf den Preis geeinigt hat und das Adrenalin beim Gebrauchtwagenkauf hochschießt, vergisst man allzu gerne das Langweiligste: Das Aktenstudium. Dabei ist der Autokauf durch die enormen Diebstahls-Delikte an hochwertigen SUVs bei ost- und südeuropäischen Hehlerbanden extrem anfällig für Betrug.
Sobald der Verkäufer den Preis um einige hundert Euro drückt, mit der Beifügung "Mein Hund hat den TÜV-Bericht leider angenagt, den müssen Sie nochmal extra besorgen lassen", sollten alle Alarmglocken schrillen. Hier kommt die Ausschluss-Checkliste der Dokumente, die im Handschuhfach überreicht werden müssen:
- Fahrzeugbrief (ZB II): Achten Sie dringend darauf, dass die Fahrgestellnummer auf dem Brief identisch zur Nummer unter der Motorhaube/Windschutzscheibe des Autos ist! Kaufen Sie niemals ein Auto, wo der Brief nicht im selben Moment übergeben wird. Sätze wie "Den suche ich Ihnen heute Abend heraus und schicke den mit der Post zu" sind die klassische Blaupause für Betrug, da die Bank den Brief des unbezahlten Autos im Tresor hält.
- Fahrzeugschein (ZB I): Hierauf muss auf den Millimeter der Name des Verkäufers (oder die Vorbesitzer) stehen. Passt der Verkäufername (laut Ausweis) nicht zur eingetragenen Person, lassen Sie sich erklären, ob derjenige eine rechtmäßige Vollmacht zum Verkauf für seine Schwester/seinen Vater hat.
- TÜV Prüfbericht (Original): Bei der Abmeldung und neuen Anmeldung auf der Behörde will der Beamte zwingend den Bericht sehen. Fehlt er, stellt die Dekra oft gebührenpflichtig eine Zweitschrift für ca. 20 Euro aus, aber nur gegen Nachweis des KFZ-Scheins.
- Scheckheft/Serviceheft: Auch wenn es für die rechtliche Übernahme unwichtig ist, stützt ein digital (bei Audi/BMW) oder per Post-Stempel im Heft ("Checkheftgepflegt") gepflegter Nachweis den Wertverlust des Autos.
- Schlüssel und Papiere für Alarmanlage / Tuning Papiere: Jede eingetragene Felge, Tieferlegung oder Spurverbreiterung hat meist eine ABE, die in Papierform mit übergeben werden muss. Besitzt der Wagen zwei Schlüssel plus einen Funk-Zusatzschlüssel wie bei einer Standheizung, fordern Sie beide explizit ein. Was verlegt oder gar an Dritte weitergegeben wurde, kann im Diebstahlsfall den Verlust des Kaskoschutzes bedeuten.